Der Status einer nicht professionellen möblierten Vermietungsgesellschaft (LMNP) ist natürlich sehr vorteilhaft, aber die Formalitäten zur Erklärung und Besteuerung dieser Tätigkeit dürfen nicht vernachlässigt werden.

Bevor man sich auf die Schritte konzentriert, um den Status PMNL zu erhalten, ist es gut, sich daran zu erinnern, was dieser Status ist.

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Erinnerung an den Status PMNP

Im Falle der möblierten Vermietung sind zwei Status möglich, abhängig von den durch die Vermietung der möblierten Immobilie generierten Einnahmen:

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  1. Der Status LMP: Um den Status der professionellen möblierten Vermietung zu erhalten, müssen zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sein: Das Einkommen aus dieser Investition beträgt mehr als 23.000 Euro, was mehr als 50 % des Einkommens des steuerlichen Haushalts ausmacht.
  2. Status LMNP: Wenn eine der beiden Bedingungen des Status LMP nicht erfüllt ist, d.h. das Einkommen aus dieser Investition weniger als 23.000 € beträgt und/oder dies weniger als 50 % des Einkommens des steuerlichen Haushalts ausmacht.

Dieses zweite Gesetz bietet die Möglichkeit, Einnahmen aus Mieten zu erzielen, die steuerfrei werden. Der Status LGPN gilt für Wohnungen als Hauptwohnsitz oder saisonale oder temporäre Unterkunft.

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Kontaktieren Sie uns Welche Schritte sind erforderlich, um eine nicht professionelle möblierte Vermietungsgesellschaft zu werden?

Erstmeldung zur Aufnahme der Tätigkeit — Formular P0i

Die Tätigkeit der nicht professionellen möblierten Vermietung erfordert die Anmeldung bei einem Gewerbeamt innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Vermietung der Immobilie.

In diesem Fall ist es das Handelsgericht, bei dem die Vermietung von Immobilien erfolgt.

Diese Anmeldung mittels des Formulars P0i ermöglicht unter anderem:

  • Erhalt einer SIRET-Nummer;
  • Bekanntgabe der Existenz dieser Tätigkeit;
  • Angabe des gewählten Steuersystems.

Es ist zu beachten, dass im Falle von mehr als einer möblierten Vermietung das zuständige Handelsgericht entweder das am Standort der Haupttätigkeit oder das am Standort einer der möblierten Wohnungen ist.

Wahl des Steuersystems

Der Status LMNP erlaubt es Ihnen, zwischen zwei Steuersystemen zu wählen: einerseits dem Mikro-BIC-System und andererseits dem realen System.

  1. Das Mikro-BIC-System: Bei Mieteinnahmen unterhalb der Obergrenze für Mikro-Unternehmen (72.500 Euro für 2020, 2021 und 2022) gilt automatisch ein Pauschalsystem. So wird das zu versteuernde Nettoeinkommen nach einem Abzug von 50 % berechnet. Die möblierte Vermietung ist in diesem Punkt vorteilhafter als die unmöblierte Vermietung, da das Pauschalsystem letzterer nur einen Abzug von 30 % erlaubt.
  2. Das reale System: Bei Mieteinnahmen über der Obergrenze für Mikro-Unternehmen (72.500 € für 2020, 2021 und 2022) oder wenn der Eigentümer dies wünscht, unterliegt der möblierte Mieter diesem System. Daher kann der Vermieter alle mit der möblierten Wohnung verbundenen Ausgaben gemäß dem Gesetz über die PNLMM abziehen, einschließlich der Abschreibung des Eigentums, Rücklagen, aber auch laufende Wartungs- und Reparaturkosten, Erwerbskosten, Zinsen auf eventuelle Darlehen usw.).

Tag: Verstehen Sie den Status des nicht professionellen möblierten Vermieters

Wie erhält man den LMNP-Status?